Allgemeine Geschäftsbedingungen Inland der Bernrader Messtechnik GmbH
(Stand 22. Mai 2007 )
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro-Industrie mit folgenden Ergänzungen zugrunde:
- Preisstellung:
Es gelten stets die am Tage der Lieferung massgebenden Preise und Bedingungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Kosten einer vom Kunden gewünschten Fracht- und Transportversicherung trägt ebenfalls der Kunde. Die Preise bzw. der Lieferumfang der Geräte oder Teile beinhaltet keine Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme o.ä.
Kleinaufträge:
Der Kostenaufwand für die Bearbeitung von Kleinaufträgen ist besonders hoch. Werden die Möglichkeiten unseres umfangreichen Lieferprogramms für die Zusammenstellung wirtschaftlicher Auftragsgrössen
nicht genutzt, muss nachstehende Kleinauftragsregelung angewendet
werden: Für Aufträge mit einem Brutto-Warenwert unter EUR 50,-- ohne
Mehrwertsteuer berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von
EUR 10,-- zuzüglich MwSt.
Lieferung:
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
Im Falle eines Verzuges von Bernrader von mehr als 3 Monaten kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung - unter Ausschluss weitergehender Rechte - vom Vertrag zurücktreten.
Verzugsschaden und Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Versendung und Gefahrenübergang
Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Lager von Bernrader verlässt, auch wenn der Transporteur von Bernrader ausgewählt und beauftragt wurde.
Verpackung:
Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
Zahlung:
Die Zahlung hat unabhängig vom Eintreffen der Ware beim Besteller innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, bei Dienstleistungen sofort nach Erhalt der Rechnung, sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist. Zahlungen sind ausschliesslich an uns zu leisten. Schecks bitten wir mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" zu versehen. An Besteller, deren Kreditverhältnisse nicht genügend bekannt sind, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Ist der Besteller mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen im Verzug oder befriedigen die Auskünfte über ihn nicht, so sind wir berechtigt, von ihm jederzeit Sicherstellung zu verlangen oder aber ohne weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Zahlungsverzug:
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für alle noch offenen Bestellungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum jeder Lieferung bleibt bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschliesslich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, bei uns als Verkäufer. Unsere Lieferungen dürfen nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr veräussert werden. Durch Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum. Er wird erst dann Eigentümer, wenn er seine Verbindlichkeiten aus allen unseren Lieferungen beglichen hat. Dabei werden Schecks oder von uns ausgestellte und von ihm akzeptierte Wechsel nur unter dem Vorbehalt der Einlösung der Zahlungsstelle angenommen. Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn Schecks bzw. Wechsel eingelöst und wir aus der Wechselhaftung entlassen sind.
Verbindlichkeiten von Angeboten und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Preisänderungen und technische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich.
Die Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, Typenlisten, Datenblättern, Internet und anderen Werbeschriften, in Spezifikationen, sonstigen technischen Lieferbedingungen und Formularen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehende Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar. Solche Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung, bei der sie ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, mit der unsere Haftung auf Folgeschäden auf einen Höchstbetrag beschränkt werden kann.
Gewährleistung und Haftung
Bernrader steht dem Kunden dafür ein, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Unerhebliche Minderung des Wertes oder Tauglichkeit kommt nicht als Fehler in Betracht. Bei nachweisbar mangelhafter Lieferung wird im Rahmen angemessener Lieferfristen kostenloser Ersatz geleistet. Voraussetzung ist die frachtfreie Rücksendung der beanstandeten Waren zur Überprüfung. Für Transportschäden wird kein Ersatz geleistet.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
-betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiss
-unsachgemässen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
-Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen
-Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
-Feuchtigkeit und Abhandenkommen aller Art
-falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Bearbeitungsdaten aller Art
Gewährleistung wird nach Wahl von Bernrader nur durch Instandsetzung der betroffenen Teile bzw. Ersatzlieferung geleistet. Anspruch auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern Bernrader schriftlich zustimmt. Unter mehrmaligem Fehlschlagen ist das Fehlschlagen von mindestens 3 Reparaturversuchen zu verstehen. Sollten an dem beanstandeten Gerät bzw. Teil andere Bauteile als bei der letzten Reparatur defekt sein, so zählt diese Reparatur nicht als erfolglos. Jegliche Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Eingang der Ware am Bestimmungsort.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzanspüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten.
§ Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere die durch Benutzung des Produkts entstehen, ist beschränkt auf vorsätzliches Handeln
seitens Bernrader. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit
dies zulässig ist.
§ In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Doppelte des
Auftragswertes, höchstens jedoch auf EUR 2.500,00 begrenzt.
§ Schadensersatzansprüche gegen Bernrader verjähren in 6 Monaten.
§ Die persönliche Haftung von Angestellten der Bernrader, die als Erfüllungsgehilfen von Bernrader tätig gewesen sind, ist, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
Gegenansprüche
Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von Bernrader anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt.
Sonstige Ansprüche
Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
Ereignisse:
Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streik, ungenügende Anlieferung von Produkten, Aussperrungen, Kriegsfall und Mobilmachung rechnen, Betriebsstörungen, gleichviel welcher Ursache, verspätete oder ungenügende Wagengestellung, Sperrungen von Eisenbahnlinien oder andere Ursachen, berechtigen zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen.
Erteilte Aufträge:
Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Auf Bestellschreiben vorgeschriebene anderslautende Bedingungen haben für uns keine Gültigkeit. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich Bernrader nicht irgendwelcher Bedingungen des Geschäftspartners, auch nicht teilweise. Vereinbarungen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Masse und Gewichte:
Angegebene Masse und Gewichte sind immer als annähernd anzusehen und in keiner Weise verbindlich.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-82110 Germering. Gerichtsstand - auch in Scheck- und Wechselklagen - ist München
Hausanschrift:
Bernrader Messtechnik GmbH, Kurt-Schumacher-Str.
23, D-82110 Germering
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